
IMMOBILIEN
Was wäre ein Immobiliengeschäft ohne Notar?
Die meisten Immobiliengeschäfte bedürfen in der Schweiz der Mitwirkung eines Notars. Immobilien sind in der Regel wertvoll und in vielen Fällen für den Eigentümer Teil der Existenzgrundlage, ob Einfamilienhaus, Anlageobjekt, Gewerbeimmobilie oder landwirtschaftliche Nutzfläche. Durch die Pflicht zur Einschaltung des Notars hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass Immobilien-Verträge nicht unbedacht oder übereilt abgeschlossen werden. Zudem sorgt der Notar für die anschliessende Grundbucheintragung, um das Geschäft letztlich rechtssicher zu vollziehen.
Alles gut geregelt – ob Kauf oder Verkauf
Beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrags stellen sich zahlreiche Fragen, die ohne rechtliche Beratung schwer zu beantworten sind. Wir beraten Sie daher bereits im Vorfeld über die Sachlage und eventuelle Risiken und deren Auswirkungen. Diese lassen sich durch eine kompetente Beratung und sorgfältige Vertragsgestaltung auf ein Minimum reduzieren. Sprechen Sie mit uns frühzeitig über Ihre geplanten Immobiliengeschäfte, wir beraten Sie gerne.
Unser Leistungsspektrum bei Immobilien
- Kaufverträge (Liegenschaften, Miteigentumsanteile, Stockwerkeinheiten, Baurechte)
- Kauf- und Werkverträge
- Schenkungs- und Tauschverträge
- Baurechtsverträge
- Kaufvorverträge, Vorkaufs-, Rückkaufs- und Kaufrechtsverträge
- Teilung und Vereinigung von Grundstücken, Begründung von Stockwerkeigentum und Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften
- Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften
- Dienstbarkeitsverträge (zum Beispiel für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte)
- Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen)
- Gesamtlösungen für grössere Überbauungen