BÄUERLICHES BODENRECHT

Rechtliches rund um landwirtschaftlichen Grund und Boden

Im Bereich des bäuerlichen Boden- und Erbrechts gilt in der gesamten Schweiz das Bundesgesetz über das Bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Dieses enthält sämtliche Bestimmungen zum Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken, zur Verpfändung von landwirtschaftlichen Grundstücken, zur Teilung landwirtschaftlicher Gewerbe und zur Zerstückelung landwirtschaftlicher Grundstücke.

Ziel dieses Gesetzes ist es, das bäuerliche Grundeigentum zu fördern, landwirtschaftliche Familienbetriebe über Generationen im Sinne der Selbstbewirtschaftung zu erhalten und Spekulationen mit landwirtschaftlichem Boden zu verhindern. 

Zudem enthält das Gesetz im privatrechtlichen Bereich Bestimmungen zur Erbteilung, zur Aufhebung von vertraglich begründetem gemeinschaftlichem Eigentum und zu Kauf- und Abtretungsverträgen. Im öffentlich-rechtlichen Bereich besteht ein Realteilungs- und Zerstückelungsverbot für landwirtschaftliche Gewerbe bzw. Grundstücke sowie eine Bewilligungspflicht für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken bzw. Gewerben und eine Belastungsgrenze bei Grundpfandrechten auf landwirtschaftlichen Grundstücken.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Bäuerliches Bodenrecht

  • Beratung und Vorabklärung der Situation rund um Ihr landwirtschaftliches Grundstück oder Gewerbe
  • Hofnachfolge
  • Teilung von Grundstücken, Nichtunterstellung von bestehenden Gebäuden unter das BGBB
  • Einholen sämtlicher Bewilligungen (Erwerb, Zerstückelung, Überschreitung der Belastungsgrenze usw.)
  • Ausarbeitung aller erforderlichen Urkunden