
VORSORGE UND BETREUUNG
Rechtzeitig an Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung denken
Die Notwendigkeit, den Nachlass für den Fall des Todes durch Testament oder Erbvertrag zu regeln, ist allseits bekannt. Darüber hinaus ist es genauso wichtig, für den Fall vorzusorgen, dass man zu Lebzeiten selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Ein Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung sind zwei Dokumente, die im Fall der Fälle Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihren Ärzten und Pflegern bzw. Betreuern das Leben einfacher machen und weitestgehende Unabhängigkeit von der KESB gewährleisten.
Für Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung gilt gleichermassen: Erstellen Sie diese rechtzeitig, in gesunden Zeiten, und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber. Wir beraten Sie gerne und erstellen diese Urkunden gemeinsam mit Ihnen.
Unser Leistungsspektrum im Bereich Vorsorge und Betreuung
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
- Beratung rund um diese Regelungen